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Importbestimmungen 2026: Zölle und neue EU-Regeln

Max Silanoglu
Max Silanoglu6/8/2026
Importbestimmungen 2026 – Hero

Wer Waren aus China oder anderen Drittländern in die EU einführt, sieht sich 2026 mit dem dichtesten Bündel an Regeländerungen seit Jahren konfrontiert. Die 150-Euro-Zollfreigrenze fällt, der CO₂-Grenzausgleich CBAM tritt in seine verbindliche Phase ein, das EU-Lieferkettengesetz gegen Entwaldung verschiebt sich erneut – und im Hintergrund läuft die größte Reform des EU-Zollrechts seit 1968 an. Für den Einkauf bedeutet das: Wer die neuen Importbestimmungen 2026 früh versteht, vermeidet Verzögerungen an der Grenze und unkalkulierte Kosten.

Kurz & knapp: Zum 1. Juli 2026 entfällt die 150-Euro-Zollfreigrenze für Kleinsendungen aus Drittländern; übergangsweise gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Paket. CBAM startet zum 1. Januar 2026 verbindlich, die kostenpflichtigen Zertifikate sind jedoch erst ab 1. Februar 2027 zu kaufen – 2026 ist das Jahr der Datenerfassung. Die EUDR-Entwaldungsverordnung ist auf den 30. Dezember 2026 verschoben, und die GPSR macht den Importeur bei Direktimporten zur haftenden „verantwortlichen Person". Dieser Beitrag ordnet alle Änderungen ein und zeigt, was Sie jetzt tun sollten.

Was sind die Importbestimmungen 2026?

Importbestimmungen sind die Gesamtheit der rechtlichen Vorgaben, die regeln, ob, wie und zu welchen Bedingungen Waren aus Drittländern in den EU-Binnenmarkt eingeführt werden dürfen. Sie bilden den verbindlichen Rahmen für jeden Importvorgang – von der Bestellung beim Hersteller bis zur Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr.

Inhaltlich lassen sich vier Gruppen unterscheiden:

  • Tarifäre Bestimmungen – Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und weitere Einfuhrabgaben. Ihre Höhe ergibt sich aus der zolltariflichen Einreihung der Ware (HS-Code) und dem jeweiligen Ursprungsland.

  • Produktbezogene Vorschriften – Sicherheits-, Konformitäts- und Kennzeichnungsanforderungen wie die CE-Kennzeichnung oder die Produktsicherheitsverordnung GPSR.

  • Verfahrensbezogene Pflichten – Zollanmeldung, summarische Eingangsanmeldung über ICS2 sowie die vollständige Begleitdokumentation der Sendung.

  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsauflagen – etwa der CO₂-Grenzausgleich CBAM oder die Entwaldungsverordnung EUDR.

Rechtliche Grundlage ist der Unionszollkodex (UZK), ergänzt um zahlreiche EU-Verordnungen für einzelne Warengruppen und Themen. Das Besondere an 2026: Gleich mehrere dieser Bausteine ändern sich parallel und gestaffelt – eine Konzentration von Neuerungen, wie sie Importeure seit Jahren nicht erlebt haben. Wer aus China oder anderen Drittländern bezieht, ist von den meisten dieser Änderungen unmittelbar betroffen.

Zolldokumente und Importformulare am Schreibtisch

Warum sind die neuen Importbestimmungen 2026 für den Einkauf entscheidend?

Importbestimmungen sind kein bürokratisches Beiwerk – sie wirken direkt auf drei Kerngrößen jeder Lieferkette: Kosten, Termine und Haftung. Ein falsch eingestufter Zolltarif verteuert eine ganze Bestellserie. Eine unvollständige Vorabanmeldung hält den Container im Hafen fest. Und eine fehlende Produktkonformität kann im Ernstfall zu Rückrufen und persönlicher Haftung führen.

Hinzu kommt: Die Änderungen 2026 verschieben auch den Wettbewerb. Wer bisher auf zollfreie Direktimporte gesetzt hat, verliert diesen Vorteil. Wer dagegen sauber verzollt und professionell abwickelt, gewinnt relativ an Boden. Genau deshalb lohnt es sich, die einzelnen Regeln nicht isoliert, sondern als zusammenhängendes System zu verstehen.

Entscheidend ist dabei, die Fristen nicht zu verwechseln – bei CBAM etwa liegen verbindlicher Start und tatsächliche Zahlungspflicht ein ganzes Jahr auseinander. Die folgende Übersicht zeigt die zentralen Stichtage für Importeure:

Datum

Was sich ändert

1. Januar 2026

CBAM: verbindliche Phase startet (Registrierung & Emissionsberechnung)

1. Juli 2026

150-Euro-Zollfreigrenze entfällt – Pauschalzoll von 3 € pro Kleinsendung

30. Dezember 2026

EUDR-Entwaldungsverordnung gilt für große und mittlere Unternehmen

1. Februar 2027

CBAM: Verkauf der kostenpflichtigen Zertifikate beginnt

1. Juli 2028

EU Customs Data Hub: verpflichtend für E-Commerce-Waren

Was bedeutet das Ende der 150-Euro-Zollfreigrenze?

Die folgenreichste der neuen Importbestimmungen betrifft den Warenverkehr mit Kleinsendungen. Bislang waren Einfuhren mit einem Warenwert bis 150 Euro von Zöllen befreit – eine Regelung, die vor allem von asiatischen Direktversendern intensiv genutzt wurde. Nach Angaben der Europäischen Kommission gelangten 2024 rund 4,6 Milliarden solcher Kleinsendungen in die EU, etwa 91 Prozent davon aus China (Europäische Kommission, 2025).

Der Rat der EU hat die Abschaffung der Freigrenze am 11. Februar 2026 endgültig beschlossen – als Teil der umfassenden EU-Zollreform. Ab dem 1. Juli 2026 unterliegen damit auch Sendungen unter 150 Euro dem Zoll. Als Übergangslösung – bis der EU Customs Data Hub die elektronische Abwicklung übernimmt – gilt ein vereinfachter Pauschalzoll von 3 Euro pro Kleinsendung.

Für klassische B2B-Importeure, die ohnehin größere Mengen als Sammel- oder Vollcontainer (FCL) abwickeln, ist die direkte Mehrbelastung gering. Der eigentliche Effekt ist struktureller Natur: Der Wettbewerbsvorteil der zollfreien Direktimporte verschwindet, und sauber verzollte, professionell abgewickelte Lieferketten gewinnen relativ an Attraktivität.

CBAM 2026: Müssen Importeure jetzt zahlen?

Beim CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) kursieren die meisten Missverständnisse. Häufig heißt es, CBAM „koste ab 2026". Das greift zu kurz. Richtig ist: Zum 1. Januar 2026 endet die reine Übergangs-Berichtsphase, und die verbindliche Phase beginnt – Importeure betroffener Waren müssen sich als zugelassene CBAM-Anmelder registrieren und die eingebetteten Emissionen berechnen (Europäische Kommission). Die Pflicht, kostenpflichtige CBAM-Zertifikate zu erwerben, wurde jedoch auf den 1. Februar 2027 verschoben. 2026 zahlen Sie also noch nichts – Sie rechnen.

Die von CBAM erfassten Warengruppen

CBAM erfasst emissionsintensive Güter: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Eine Vereinfachung aus dem Herbst 2025 (Verordnung (EU) 2025/2083) hat eine Bagatellgrenze eingeführt: Wer pro Jahr weniger als 50 Tonnen dieser Waren importiert, ist vollständig von allen CBAM-Pflichten befreit – ausgenommen Wasserstoff und Strom. Laut Kommission nimmt diese Schwelle rund 90 Prozent der Importeure aus der Pflicht, deckt aber weiterhin etwa 99 Prozent der relevanten Emissionen ab.

Warengruppe

Typische HS-Kapitel

CBAM-Pflicht 2026

Eisen und Stahl

Kap. 72–73

Ja (< 50 t/Jahr: befreit)

Aluminium

Kap. 76

Ja (< 50 t/Jahr: befreit)

Zement

2523

Ja (< 50 t/Jahr: befreit)

Düngemittel

Kap. 31

Ja (< 50 t/Jahr: befreit)

Wasserstoff

2804.10

Ja (keine Bagatellgrenze)

Strom

2716

Ja (keine Bagatellgrenze)

Daraus folgt eine klare Handlungslogik für 2026: Wer betroffene Materialien bezieht, sollte jetzt damit beginnen, belastbare Emissionsdaten bei den Lieferanten einzuholen. Denn der Betrag, den Sie 2027 zahlen, bemisst sich an den Importen des Jahres 2026 – und an der Qualität der dafür dokumentierten Daten. Wer unter der 50-Tonnen-Schwelle bleibt, sollte dies aktiv nachweisbar dokumentieren.

Aus unserer Praxis in der Beschaffung aus Fernost wissen wir: Chinesische Lieferanten von Stahl- und Aluminiumprodukten können heute oft keine verlässlichen Scope-3-Emissionsdaten liefern. Wer die Anforderung jetzt in Ausschreibungsunterlagen und Lieferantenbriefings einbaut, gewinnt mindestens ein Jahr Vorsprung gegenüber dem Wettbewerb – und eine deutlich bessere Verhandlungsposition für 2027.

GPSR: Wenn der Importeur zur haftenden Stelle wird

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR (Verordnung (EU) 2023/988). Über die viel diskutierten Kennzeichnungspflichten hinaus enthält sie einen für die Beschaffung entscheidenden Mechanismus: Jedes Produkt benötigt eine in der EU ansässige „verantwortliche Person". Existiert kein Hersteller oder Bevollmächtigter mit Sitz in der EU – der Regelfall beim Direktimport aus China – wird der Importeur selbst zur verantwortlichen Person (EU Access2Markets).

Das verschiebt die Haftung spürbar: Der Importeur trägt dann die Verantwortung für technische Dokumentation, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und die Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden bis hin zu Rückrufen. Für die Lieferantenauswahl ist das ein konkreter Hebel: Ein Lieferant, der einen EU-Bevollmächtigten stellt, reduziert Ihr rechtliches Risiko unmittelbar. Eine sorgfältige Wareneingangsprüfung und lückenlose Dokumentation der Produktkonformität werden damit nicht zur Kür, sondern zur haftungsrelevanten Pflicht.

In unseren Beschaffungsprojekten in Fernost stellen wir regelmäßig fest, dass Lieferanten die Frage nach einem EU-Bevollmächtigten nicht kennen oder sofort verneinen. Wer diese Frage erst stellt, wenn die Sendung am Zoll steht, verliert wertvolle Zeit. Wir empfehlen, die Anforderung bereits in die Lieferantenqualifizierung aufzunehmen – idealerweise vor der ersten Musterbeschaffung.

Containerstapel im Frachthafen

Welche Rolle spielen die US-Zölle für den Einkauf in Europa?

Die handelspolitischen Spannungen zwischen den USA und ihren Partnern wirken auf europäische Lieferketten – meist mittelbar. Mit dem im August 2025 verkündeten EU-US-Rahmenabkommen gilt auf die meisten Wareneinfuhren aus der EU ein Satz von 15 Prozent (MFN plus Aufschlag). Stahl, Aluminium und Kupfer sind davon ausgenommen und unterliegen weiterhin einem Section-232-Zoll von 50 Prozent (Congressional Research Service, IF13107). Bei Pkw sank der US-Zoll auf EU-Fahrzeuge von zuvor 27,5 auf 15 Prozent. Die folgende Tabelle fasst die aktuellen Sätze zusammen.

Warengruppe

US-Zollsatz 2025/26

Anmerkung

Stahl & Aluminium

50 %

Section 232, vom Abkommen ausgenommen

Allgemeine EU-Waren

15 %

MFN plus Aufschlag

Pkw

15 %

zuvor 27,5 %

Für einen Importeur, der in China beschafft, ist die Wirkung mittelbar, aber real: Verschärfte US-China-Zölle lenken chinesische Überkapazitäten verstärkt auf den EU-Markt. Das beeinflusst Preise und Verfügbarkeit ganzer Warengruppen – und ist einer der Treiber hinter der europäischen Zollreform und den verschärften handelspolitischen Schutzinstrumenten. Wer die Gesamtkosten einer Beschaffung sauber kalkuliert, sollte solche Zweitrundeneffekte einplanen; unser Beitrag zu den Total Cost of Ownership im Einkauf zeigt, wie sich Zölle und Abgaben in eine belastbare Kostenrechnung einbeziehen lassen.

Die EU-Zollreform als größerer Rahmen

Hinter den einzelnen Stichtagen steht die umfassendste Reform des EU-Zollrechts seit 1968. Kernstücke sind eine neue EU-Zollbehörde (EUCA) mit Sitz in Lille und der zentrale EU Customs Data Hub, der die nationalen IT-Systeme schrittweise ablösen soll. Für E-Commerce-Waren wird der Data Hub ab dem 1. Juli 2028 verbindlich, für alle übrigen Warenbewegungen ist die Pflicht bis 2034 vorgesehen (Europäische Kommission, EU-Zollreform).

Bereits abgeschlossen ist die Umstellung auf das Sicherheits- und Vorabanmeldesystem ICS2: Seit dem 1. September 2025 ist es für alle Verkehrsträger das alleinige System für summarische Eingangsanmeldungen. Importeure und ihre Logistikdienstleister müssen sicherheitsrelevante Daten vollständig vorab übermitteln – fehlerhafte oder fehlende Angaben führen zu Verzögerungen bei der Gestellung. Gerade bei einer Just-in-time-Beschaffung können solche Verzögerungen die gesamte Produktion ins Stocken bringen. Wie eng Zollabwicklung und Transportplanung zusammenhängen, zeigt sich besonders bei der Seefracht von China nach Deutschland, wo Vorabanmeldung und Dokumentation über reibungslose Laufzeiten entscheiden.

Was sollten Importeure 2026 jetzt konkret tun?

Aus der Fülle der neuen Importbestimmungen lässt sich eine überschaubare Prioritätenliste für 2026 ableiten:

  • CBAM-Betroffenheit prüfen – Importieren Sie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff oder Strom? Liegen Sie über oder unter der 50-Tonnen-Schwelle? Beginnen Sie 2026 mit der Emissionsdatenerhebung bei den Lieferanten.

  • Verantwortliche Person klären – Für jedes importierte Produkt: Gibt es einen EU-Bevollmächtigten, oder haften Sie selbst nach GPSR? Diese Frage gehört in jede Lieferantenbewertung.

  • Kleinsendungs-Strategie anpassen – Wer bisher auf zollfreie Direktimporte unter 150 Euro gesetzt hat, sollte ab Juli 2026 neu kalkulieren und auf konsolidierte Sendungen umstellen.

  • ICS2- und Stammdaten-Qualität sichern – Vollständige, korrekte Vorabdaten vermeiden Verzögerungen an der Grenze.

  • Beschaffungsmärkte im Blick behalten – Handelspolitische Verschiebungen verändern Preise und Verfügbarkeit; wer die Beschaffungsmärkte breit kennt, schafft sich Alternativen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Importzoll aus China?

Einen pauschalen Satz gibt es nicht: Der Zoll richtet sich nach der zolltariflichen Einreihung der Ware (HS-Code) und ihrem Ursprung. Für viele Konsum- und Industriegüter bewegt er sich im niedrigen einstelligen bis mittleren Prozentbereich, einzelne Warengruppen sind zollfrei. Verbindlich ist der Elektronische Zolltarif (EZT-Online) der Zollverwaltung. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer – in Deutschland 19 Prozent auf den Zollwert zuzüglich Zoll und Frachtkosten.

Wer zahlt den Zoll beim Import?

Grundsätzlich schuldet der Anmelder die Einfuhrabgaben, in der Regel also der Importeur beziehungsweise das einführende Unternehmen. Wer im Verhältnis von Lieferant und Käufer welche Kosten und Risiken trägt, hängt zusätzlich von den vereinbarten Incoterms ab – etwa DDP, bei dem der Verkäufer die Einfuhrabgaben übernimmt.

Gilt die GPSR auch im B2B-Handel?

Die GPSR zielt auf Verbraucherprodukte – auch solche, die über den Großhandel oder B2B-Kanäle in den Verkehr gelangen, aber von Verbrauchern genutzt werden können. Reine Industrie- und Investitionsgüter für den ausschließlich gewerblichen Einsatz fallen meist unter eigene sektorale Vorschriften. Im Zweifel sollte die Einordnung pro Produkt geprüft werden, da sie über die Pflichten der verantwortlichen Person entscheidet.

Wer meldet CBAM an?

Einführen dürfen CBAM-Waren ab 2026 nur noch zugelassene CBAM-Anmelder. Ist der Importeur in der EU ansässig, beantragt er diesen Status selbst – in Deutschland bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Sitzt der Importeur außerhalb der EU, übernimmt der indirekte Zollvertreter die Anmelderrolle. Ein externer Dienstleister kann die Datenerhebung und Einreichung operativ unterstützen, trägt die rechtliche Verantwortung aber nur, wenn er selbst dieser Zollvertreter ist.

Was passiert bei Verstößen gegen die Importbestimmungen?

Die Folgen reichen von der Nacherhebung nicht gezahlter Zölle und Einfuhrumsatzsteuer über Bußgelder bis zum Zurückhalten oder zur Vernichtung der Sendung an der Grenze. Bei Produktsicherheitsmängeln drohen zusätzlich Marktrücknahmen, Rückrufe und die Haftung der verantwortlichen Person. Eine saubere Dokumentation ist damit der wirksamste Schutz.

Fazit: Wer die Importbestimmungen 2026 kennt, senkt Kosten und Risiken

Importbestimmungen sind kein Selbstzweck – sie entscheiden über Kosten, Termine und Haftung in Ihrer Lieferkette. Genau hier sind wir als Prozess-Spezialisten zu Hause: Line Up wickelt seit über 30 Jahren die Beschaffung aus China und Fernost ab, von der Lieferantenqualifizierung über die regelkonforme Zollabwicklung bis zur Anlieferung. Mit eigenem Büro vor Ort und Zugang zu 70 % der relevanten Hersteller im Fernen Osten verbinden wir Marktkenntnis mit verlässlicher Abwicklung.

Sie möchten Ihre Importprozesse fit für 2026 machen und prüfen, welche der neuen Regeln Ihre Warengruppen betreffen? Lassen Sie sich von Line Up unverbindlich beraten – wir analysieren Ihre Lieferkette und zeigen, wo sich Risiken vermeiden und Kosten senken lassen.

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