Beschaffung·8 min Lesezeit

EORI-Nummer: Beantragung, Dauer und Prüfung

Max Silanoglu
Max Silanoglu7/15/2026
EORI-Nummer: Beantragung, Dauer und Prüfung

Ohne EORI-Nummer bleibt jede Zollanmeldung stecken, egal wie sorgfältig Warennummer und Zollwert vorbereitet sind. Für Unternehmen, die erstmals aus Drittländern importieren, ist die Registrierung deshalb der erste formale Schritt, nicht die letzte Formalie vor der Verschiffung. Wer sie zu spät beantragt, riskiert, dass die Ware am Hafen oder Flughafen liegen bleibt, während die Nummer erst noch bearbeitet wird.

Kurz & knapp: Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine EU-weit gültige Registriernummer für Zollanmeldungen. In Deutschland beantragen Sie sie kostenlos beim Zoll über das Zoll-Portal, ab dem 1. Oktober 2026 der verpflichtende Weg; bis zum 30. September 2026 ist das Formular 0870a noch alternativ zulässig. Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht, in der Praxis liegt die Rückmeldung meist innerhalb weniger Werktage. Ohne gültige EORI-Nummer kann keine Zollanmeldung abgegeben werden, weder für die Einfuhr noch für die Ausfuhr.

Was ist eine EORI-Nummer und wofür brauchen Sie sie?

Die EORI-Nummer ist die Registriernummer, mit der Zollbehörden in der gesamten EU ein Unternehmen eindeutig identifizieren. Sie besteht aus dem zweistelligen Ländercode und einer anschließenden Ziffernfolge, in Deutschland üblicherweise abgeleitet aus der Zollnummer des Unternehmens.

Eingeführt wurde die Nummer durch den Zollkodex der Union, um Zollanmeldungen EU-weit einheitlich verknüpfen zu können. Nach Angaben des Bundeszentralamts für Steuern und der deutschen Zollverwaltung ist sie seit 2009 verbindlich für jeden, der am zollrechtlichen Warenverkehr mit Drittländern teilnimmt. Ohne sie akzeptiert das ATLAS-System keine Anmeldung, weder elektronisch noch in Papierform.

In unseren Beschaffungsprojekten in Fernost erleben wir regelmäßig, dass neue Importkunden die EORI-Nummer erst kurz vor der ersten Sendung beantragen, weil sie sie mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwechseln. Beide Nummern haben unterschiedliche Zwecke und werden bei unterschiedlichen Stellen beantragt, das kostet im Ernstfall wertvolle Tage vor der Abfertigung.

EORI-Nummer: Beantragung, Dauer und Prüfung – Bild 1

Wer braucht eine EORI-Nummer für den Import?

Jedes Unternehmen, das Waren aus einem Land außerhalb der EU einführt oder dorthin ausführt, benötigt eine eigene EORI-Nummer. Das gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und unabhängig davon, ob die Einfuhr regelmäßig oder nur gelegentlich erfolgt.

Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Konstellationen eine EORI-Nummer erforderlich ist:

Konstellation

EORI-Nummer erforderlich?

Unternehmen importiert regelmäßig aus Drittländern (z. B. Fernost)

Ja

Unternehmen importiert einmalig eine Testbestellung

Ja

Selbstständige/Einzelunternehmer mit eigener Zollanmeldung

Ja

Privatperson bestellt Waren aus einem Drittland über einen Onlineshop

Meist nicht, der Versanddienstleister meldet über seine eigene EORI-Nummer an

Privatperson meldet eine Sendung selbst beim Zoll an

Ja, auch für Privatpersonen möglich

Spediteur oder Zollagent im Auftrag eines Importeurs

Ja, zusätzlich zur EORI-Nummer des Auftraggebers

Für Handelsunternehmen wie Line Up, die im Auftrag von Kunden importieren, ändert das nichts an der Grundregel: Wer im eigenen Namen eine Zollanmeldung abgibt, braucht eine eigene, gültige EORI-Nummer.

Wie beantragen Sie eine EORI-Nummer beim deutschen Zoll?

Die Beantragung läuft in Deutschland vollständig digital über das Zoll-Portal und ist für Unternehmen in wenigen Schritten erledigt:

  • Zugang zum Zoll-Portal einrichten. Registrieren Sie sich unter zoll-portal.de mit ELSTER-Zertifikat oder Benutzerkonto, sofern noch nicht vorhanden.

  • Antrag über die Dienstleistung „EORI-Nr. Verwaltung" stellen. Im Zoll-Portal beantragen Sie die EORI-Nummer digital und medienbruchfrei. Noch bis zum 30. September 2026 ist alternativ das Antragsformular 0870a als Vordruck bei der Generalzolldirektion zulässig, danach wird die Nutzung des Zoll-Portals für Neuanträge verpflichtend.

  • Unternehmensdaten eintragen. Firmenname, Anschrift, Rechtsform, Handelsregisternummer und Steuernummer sind Pflichtangaben.

  • Antrag elektronisch übermitteln. Nach der Prüfung durch die Generalzolldirektion wird die EORI-Nummer automatisch vergeben und dem Antragsteller mitgeteilt.

  • Bestätigung archivieren. Speichern Sie die Bestätigung, sie wird bei jeder Zollanmeldung als Referenz benötigt.

Die Registrierung selbst kostet nichts. Mehrere kommerzielle Anbieter bewerben eine kostenpflichtige Beantragung binnen weniger Stunden, tatsächlich handelt es sich dabei um eine reine Dienstleistungsgebühr für das Ausfüllen des ohnehin kostenfreien amtlichen Formulars. Die Zollverwaltung weist selbst darauf hin: Die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Drittanbieter ist für die Beantragung nicht erforderlich.

Wie lange dauert die Beantragung einer EORI-Nummer?

Eine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist gibt es nicht, die Zollverwaltung nennt keine verbindliche Dauer. Nach unserer Erfahrung liegt die Rückmeldung meist innerhalb weniger Werktage, vorausgesetzt alle Pflichtangaben sind vollständig. Fehlt eine Angabe wie die Handelsregisternummer, verlängert sich die Prüfung entsprechend.

Für Unternehmen, die eine erste Importsendung planen, empfiehlt sich die Beantragung mindestens zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Versanddatum. So bleibt Puffer für Rückfragen der Generalzolldirektion und für eine mögliche Korrektur der eingereichten Daten.

Seit Februar 2013 verarbeitet das ATLAS-System keine alte Zollnummer mehr, die Identifikation läuft ausschließlich über die EORI-Nummer. Verzögerungen bei der Vergabe wirken sich deshalb unmittelbar auf jede Zollanmeldung aus, nicht nur auf eine Randformalie. Achten Sie darauf, dass Firmierung und Anschrift exakt mit den Angaben beim Finanzamt übereinstimmen, Abweichungen sind der häufigste Grund für Rückfragen.

Wie prüfen Sie, ob eine EORI-Nummer gültig ist?

Die Gültigkeit einer EORI-Nummer lässt sich kostenlos über den EORI-Validierungsdienst der Europäischen Kommission prüfen. Eingegeben wird die vollständige Nummer inklusive Ländercode, die Abfrage bestätigt Gültigkeit und hinterlegten Firmennamen.

Diese Prüfung ist mehr als eine Formsache: Seit Februar 2013 identifiziert das ATLAS-System Unternehmen ausschließlich über die EORI-Nummer, die frühere Zollnummer wird nicht mehr akzeptiert. Eine ungültige oder falsch übertragene Nummer blockiert deshalb die gesamte Zollanmeldung, unabhängig davon, wie korrekt die übrigen Angaben sind.

Diese Prüfung lohnt sich nicht nur für die eigene Nummer. Vor jeder neuen Lieferantenbeziehung mit einem Zollagenten oder Spediteur gleichen wir dessen EORI-Nummer gegen das Register ab, kleine Tippfehler in Angebotsunterlagen fallen sonst erst bei der Zollanmeldung auf, wenn es bereits zu spät ist.

Brauchen auch Privatpersonen eine EORI-Nummer?

Privatpersonen benötigen in den meisten Fällen keine eigene EORI-Nummer, da Paketdienstleister und Kurierunternehmen die Zollanmeldung über ihre eigene Registrierung abwickeln. Eine eigene EORI-Nummer wird nur dann erforderlich, wenn eine Privatperson die Zollanmeldung selbst und in eigenem Namen vornimmt, etwa bei einer selbst abgeholten Sendung am Zollamt.

Für Kleinunternehmer und Einzelpersonen, die regelmäßig importieren, etwa im Rahmen eines Online-Handels, gilt hingegen dieselbe Pflicht wie für jedes andere Unternehmen.

Relevant wird die eigene Registrierung vor allem, wenn eine Privatperson eine Sendung selbst am Zollamt abholt oder Waren jenseits der üblichen Kleinsendungsgrenzen importiert, etwa größere Möbelstücke oder Fahrzeugteile aus einem Drittland. Das Antragsverfahren unterscheidet sich dabei kaum von dem für Unternehmen, lediglich die Handelsregisternummer entfällt.

Welche Fehler passieren häufig bei der EORI-Beantragung?

Die häufigsten Verzögerungen entstehen nicht durch die Registrierung selbst, sondern durch fehlerhafte oder verspätete Angaben im Umfeld der Anmeldung. Die folgenden Punkte lassen sich mit wenig Aufwand vermeiden:

  • Verwechslung mit der Umsatzsteuer-ID. Beide Nummern haben unterschiedliche Zwecke und werden getrennt beantragt.

  • Zu späte Antragstellung. Die erste Sendung ist bereits unterwegs, während die EORI-Nummer noch bearbeitet wird.

  • Unvollständige Unternehmensdaten. Fehlende Handelsregister- oder Steuernummer verzögert die Prüfung.

  • Falsche EORI-Nummer eines Dienstleisters. Ein Zollagent meldet versehentlich mit der eigenen statt der Nummer des Auftraggebers an.

  • Keine Aktualisierung bei Firmierungsänderung. Nach einer Umfirmierung oder Adressänderung muss die Registrierung angepasst werden, sonst laufen Anmeldungen ins Leere.

Wer diese Punkte frühzeitig im Blick hat, vermeidet die meisten Verzögerungen, die sonst erst bei der ersten Zollanmeldung sichtbar werden. Diese Fehler treten oft im selben Umfeld auf wie unklare Importbestimmungen generell, weshalb sich eine gemeinsame Prüfung beider Themen vor der ersten Sendung lohnt.

Wie hängt die EORI-Nummer mit dem restlichen Importprozess zusammen?

Die EORI-Nummer ist die Voraussetzung für die Zollanmeldung, aber nur ein Baustein im gesamten Ablauf. Erst im Zusammenspiel mit der korrekten Zolltarifnummer, dem ermittelten Zollwert der Sendung und den passenden Handelspapieren lässt sich eine Sendung reibungslos abfertigen.

Gerade beim Import aus Fernost treffen mehrere dieser Anforderungen gleichzeitig aufeinander: Die Sendung muss auf dem Seeweg unterwegs sein, während die EORI-Nummer, die Warennummer und die Rechnungsangaben bereits feststehen müssen, damit die Anmeldung bei Ankunft nicht verzögert wird. Für Erstimporteure ist es deshalb sinnvoll, die EORI-Beantragung parallel zur Auswahl des Lieferanten und nicht erst nach Vertragsabschluss anzustoßen.

Weil ATLAS ausschließlich über die EORI-Nummer identifiziert, sollte ihre Gültigkeit der erste Punkt auf jeder Vorversand-Checkliste sein, noch vor der Buchung der Fracht. Wer diese Reihenfolge einhält, vermeidet, dass eine an sich vollständige Sendung allein an einer fehlenden oder veralteten Registrierung hängen bleibt.

Häufige Fragen zur EORI-Nummer

Wie lange dauert die Beantragung einer EORI-Nummer? Die Zollverwaltung nennt keine feste Frist. Nach unserer Erfahrung liegt die Rückmeldung meist innerhalb weniger Werktage, sofern alle Unternehmensdaten vollständig eingereicht wurden.

Kostet die EORI-Nummer etwas? Nein, die Beantragung beim Zoll ist kostenfrei. Kostenpflichtige Angebote im Netz berechnen lediglich eine Servicegebühr für das Ausfüllen des amtlichen Formulars.

Kann ich ohne EORI-Nummer importieren? Nein, ohne gültige EORI-Nummer wird keine Zollanmeldung im ATLAS-System angenommen, weder für die Einfuhr noch für die Ausfuhr.

Brauchen auch Privatpersonen eine EORI-Nummer? Nur, wenn sie die Zollanmeldung selbst und in eigenem Namen vornehmen. In den meisten Fällen übernimmt das der Paketdienstleister über seine eigene Registrierung.

Wie prüfe ich, ob eine EORI-Nummer gültig ist? Über den kostenlosen EORI-Validierungsdienst der Europäischen Kommission, der Gültigkeit und hinterlegten Firmennamen anzeigt.

Fazit: Die EORI-Nummer als erster Baustein des Importprozesses

Die EORI-Nummer ist keine Hürde, sondern eine einmalige, kostenlose Registrierung, die jede spätere Zollanmeldung erst möglich macht. Wer sie frühzeitig beantragt und mit den übrigen Importvoraussetzungen wie Zolltarifnummer und Zollwert zusammendenkt, vermeidet die typischen Verzögerungen beim ersten Import.

Als Prozess-Spezialisten begleiten wir Einkäufer durch den gesamten Ablauf, von der Registrierung über die Auswahl verlässlicher Lieferanten in Fernost bis zur reibungslosen Zollabfertigung. 👉 Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin und wir prüfen gemeinsam, welche Schritte für Ihren nächsten Import noch fehlen.

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