Allgemeine Geschäfts- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Line Up Handels GmbH

im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gem. § 14 BGB, Kaufleuten gem. Handelsgesetzbuch, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Gewerbetreibenden. Stand 2023

1. Geltung

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gem. § 14 BGB, Kaufleuten gem. Handelsgesetzbuch, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Gewerbetreibenden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit den unternehmerischen Vertragspartnern ohne erneuten besonderen Hinweis und, ohne dass wir uns bei künftigen Geschäften ausdrücklich auf sie berufen. Abweichenden und entgegenstehenden AGB’s und Vertragsbedingungen unserer Vertragspartner widersprechen wir hiermit ausdrücklich, auch mit Wirkung für künftige Geschäfte. Auch durch eine vorbehaltlose Vertragsausführung erkennen wir die Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner nicht an. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Bei Leistungsverzögerungen durch von uns nicht zu vertretenden, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Hindernissen und Betriebsstörungen, die auf die Fertigung oder Ablieferung des Vertragsgegenstands erheblichen Einfluss haben, verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer bis zu ihrer Behebung. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten und uns kein Vorsorge- oder Übernahmeverschulden trifft. Wird die Durchführung des Vertrags für eine Partei ganz oder teilweise unzumutbar, so kann sie vom Vertrag zurücktreten.

2. Angebot, Vertragsschluss, Inhalt

Unsere Waren- und Leistungsangebote sind freibleibend; Kataloge sowie alle übrigen Verkaufsunterlagen, Anleitungen und technischen Merkblättern, Angaben von Herstellern oder seiner Gehilfen im Sinne des § 434 Abs. 1 Nr. 3 BGB, auch solche in elektronischer Form gelten nicht als Beschaffenheitszusicherungen und/oder Beschaffenheitsgarantien. Verträge kommen ausschließlich durch kundenseitige schriftliche Annahme (Faxschreiben) unserer schriftlichen Angebote (Angebotsschreiben) zustande. Für den Vertragsinhalt ist ausschließlich unser Angebotsschreiben verbindlich.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

Es gelten ausschließlich die in unserem Angebotsschreiben aufgeführten Preise. Versand- und Transportkosten können nach Maßgabe unseres Angebotsschreibens anfallen. Unsere Rechnungen sind regelmäßig - vorbehaltlich anderer Vereinbarung gemäß unserem Angebotsschreiben - sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar und fällig. Erfolgt die Zahlung nicht, gerät der Kunde aufgrund unserer Mahnung in Verzug im Sinne des § 286 BGB. Bei Vereinbarung eines abweichenden Zahlungsziels gemäß unserem Angebot, tritt der Verzug ohne Mahnung mit Überschreitung des Zahlungsziels ein. Seit Eintritt des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen auf den Rechnungsbetrag in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Zahlungen werden nach unserer Wahl auf offene Forderungen oder gemäß § 367 BGB verrechnet. Ein Recht zur Aufrechnung und/oder ein Zurückbehaltungsrecht haben unsere Vertragspartner nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.

4. Lieferung und Versand

Alle Bestellungen werden grundsätzlich an die bei der Bestellung angegebene Lieferadresse im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert. Versand, Verladung und Transport erfolgen immer auf Gefahr und auf Kosten des Geschäftspartners bzw. Bestellers. Die richtige Versendeart wird durch uns bestimmt. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs der Ware oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit deren Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über. Angegebene Lieferfristen und -termine sind in jedem Falle unverbindlich. Fixgeschäfte nach § 376 HGB bedürfen ausdrücklicher schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde ist bereits jetzt damit einverstanden, dass Teillieferungen sowie fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen in vertretbarem Umfang zulässig sind. Es steht der Line Up Handels GmbH nach eigenem Ermessen frei, die Belieferung durch eigene Fahrzeuge oder einen fremden Spediteur durchzuführen. Bei fest vereinbarten Lieferterminen (Fixgeschäft schriftliche Vereibarung) ist die Frist eingehalten, wenn die Ware bei Fristende unser Lager/Werk verlassen hat. Liefertermine verlängern sich bei Verzug unseres Lieferanten entsprechend. Bei eigenem Verzug ist uns angemessene Nachfrist einzuräumen. Nach fruchtlosem Ablauf kann unser Geschäftspartner zurücktreten.

5. Schadensersatz

Die Line Up Handels GmbH haftet bei Verzögerungen von Lieferungen oder sonstigen Leistungsstörungen nicht auf Schadensersatz, sofern kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden.

6. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt sowie Maßnahmen von Behörden, Streiks und andere für die Line Up Handels GmbH unabwendbare Ereignisse befreien die Line Up Handels GmbH von der Lieferverpflichtung. Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unseren Lieferanten berechtigen uns, für die Dauer und den Umfang der Hinderung, Lieferungen auszusetzen oder nach unserer Wahl durch Mitteilung an den Käufer unter Ausschluss jeglicher Ansprüche ganz oder teilweise von dem Vertrage zurückzutreten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks in unseren Betrieben oder denen unserer Lieferanten sowie der Unternehmen (Befrachter, Transporteure), auf deren Mitarbeit wir angewiesen sind, Einfuhrsperre, Transportstörungen, Feuerschäden etc.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger oder zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum der Line Up Handels GmbH (Vorbehaltsware). Saldoziehung aus laufender Rechnung und Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Unser Geschäftspartner darf die Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr nur weiter veräußern, wenn er nicht den Anspruch aus Weiterveräußerung im Voraus an Dritte abgetreten hat, oder die Vorbehaltsware verpfändet bzw. sicherheitsübereignet wurde und er seine Zahlungen einstellen muss. Für den Fall des Weiterverkaufs tritt der Geschäftspartner hiermit bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche gegen seine Kunden in voller Höhe mit allen Nebenrechten im Voraus, zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung an uns ab. Wenn die Sicherungen aus dem einfachen, erweiterten oder verlängerten Eigentumsvorbehalt unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen, werden wir im Einzelfall voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben. Auf einfache Aufforderungen durch uns sind die abgetretenen Forderungen genau zu bezeichnen. Die Befugnisse im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit der Zahlungseinstellung unseres Geschäftspartners oder dann, wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Konkurs- oder des Vergleichsverfahrens beantragt wird. Von jeder Pfändung oder sonstigen Einwirkung Dritter auf unsere Vorbehaltsware ist uns sofort Mitteilung zu machen und uns zur Wahrung unserer Rechte jede Hilfe zu leisten. Desweiteren müssen von unseren Geschäftspartnern alle zur Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere muss Einsichtnahme in seine Bücher und Rechnungen gestattet sein. Alle durch die Geltendmachung unserer Sicherungsrechte entstehenden Kosten trägt unser Geschäftspartner.

8. Mängelhaftung, Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche kann der Kunde gegenüber Line Up nur für solche Mängel geltend machen, die unverzüglich schriftlich gegenüber Line Up gerügt worden sind. Unverzüglich ist in der Regel: bei der Belieferung mit sonstigen Waren innerhalb von 48 Stunden seit Empfang der Ware bei trotz ordnungsmäßiger Untersuchung der Ware nicht erkennbarer Mängel innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch 14 Tage nach Anlieferung der Ware Bei Sachmängeln beschränkt sich das Recht des Kunden nach Wahl von Line Up auf Beseitigung des Mangels oder Austausch gegen eine mangelfreie Sache; erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ausbleiben der Ersatzlieferung kann eine Herabsetzung des Kaufpreises oder ein Rücktritt vom Vertrag vorgenommen werden. Die Regelung gilt nicht bei Beanstandung von Ware, die der Kunde weiterverkauft. Die Vorschrift des § 377 HGB bleibt unberührt.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Teilunwirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch für Wechsel- und Scheckklagen - ist Mönchengladbach. Wir sind berechtigt, den Geschäftspartner oder sonstigen Schuldner an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen. Für die Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der Übrigen.

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